ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STARTLOC
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STARTLOC
I. Definitionen
Das Unternehmen bezeichnet die SAS MARKETING IMMOBILIER, die insbesondere das Dienstleistungsangebot STARTLOC vermarktet.
Der Abonnent bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Unternehmen durch einen Vertrag verbunden ist, der sich auf die von diesem Unternehmen erbrachten Dienstleistungen bezieht.
Der Kunde bezeichnet den Vertragspartner des Abonnenten (z. B. den verkaufenden Eigentümer, den Eigentümer, der seine Immobilie verwalten lässt, usw.), der durch keine Rechtsbeziehung jeglicher Art mit dem Unternehmen verbunden ist.
Profil bezeichnet die Informationen, die der Abonnent bei seiner Anmeldung oder während einer Verbindung übermittelt, d. h. die personenbezogenen Daten des Abonnenten, die für die Verwaltung seines Abonnements oder seines Zugriffs auf die Website und/oder Anwendungen erforderlich sind, sowie die Zahlungsmethode, die er für die so ausgewählten Dienste gewählt hat.
Abonnementpreis bezeichnet den Preis des vom Abonnenten abgeschlossenen Abonnements, wie er in seinem Anmeldeformular angegeben ist und der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig ist.
Kundenservice bezeichnet die Informations- und Assistenzdienstleistungen, die das Unternehmen den Abonnenten zur Verfügung stellt.
Vorbehaltlich der Besonderen Geschäftsbedingungen kann der Kundenservice telefonisch unter der Nummer 03 69 38 91 91 (gebührenfreie Nummer aus dem Festnetz) von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr oder aus dem Ausland unter der Nummer +33 1 07 37 61 36 (zu den üblichen Tarifen) oder per E-Mail oder Post unter den folgenden Adressen kontaktiert werden: contact@startloc.fr, MARKETING IMMOBILIER, Service STARTLOC, 40 Rue Jean Monnet à 68100 MULHOUSE.
Website bezeichnet die Gesamtheit der Produkte und Dienstleistungen, die das Unternehmen im Internet unter der Adresse https://www.startloc.fr/ anbietet. Mit der Website verbunden und von dort aus abrufbar ist die Gesamtheit der Seiten, die den spezifischen Produkten und/oder Dienstleistungen gewidmet sind.
II. Gegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vom Unternehmen angebotenen Dienstleistungen. Sie werden ggf. durch die Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls die Besonderen Geschäftsbedingungen bilden den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Abonnenten.
Das Unternehmen MARKETING IMMOBILIER gewährt dem Abonnenten Zugriff auf seine Anwendung STARTLOC für die Durchführung von Wohnungsübergabeprotokollen.
Der Abonnent verpflichtet sich, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegebenenfalls die Besonderen Geschäftsbedingungen aufmerksam durchzulesen, und erkennt an, dass der Abschluss eines Abonnements und die Nutzung der STARTLOC Dienstleistung deren Annahme ohne Einschränkung oder Vorbehalt voraussetzt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Geschäftsbedingungen können vom Unternehmen jederzeit geändert werden, insbesondere um gesetzlichen oder regulatorischen Entwicklungen nachzukommen.
Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Abonnenten werden ausschließlich durch die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls der Besonderen Geschäftsbedingungen geregelt.
III. Beschreibung der Dienstleistung
Die Anwendung STARTLOC ermöglicht es dem Abonnenten:
Unbegrenzt Datensätze für "Immobilien", "Eigentümer", "Mieter" und "Mitarbeiter" zu erstellen;
Unbegrenzt Wohnungsübergabeprotokolle (Einzug oder Auszug) zu erstellen, sie direkt auf dem Tablet unterschreiben zu lassen und sie per E-Mail an die Person seiner Wahl zu versenden;
Permanent alle vom Abonnenten synchronisierten Daten auf gesicherten Servern zu speichern;
Alle gespeicherten Daten bei jeder Internetverbindung, die den erforderlichen Konfigurationen entspricht, zu synchronisieren;
Die Wohnungsübergabeprotokolle sicher zu unterzeichnen (System zur automatischen Löschung der Unterschriften, wenn ein Wohnungsübergabeprotokoll nach seiner Unterzeichnung geändert wird).
IV. Finanzielle Bedingungen und Zahlung
1. Preise
Sofern in den Besonderen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben, sind die für das Abonnement der STARTLOC-Dienstleistungen geltenden Preise unter folgender Adresse öffentlich zugänglich: https://www.startloc.fr/index.php/tarif-startloc
Es werden zwei Abonnementoptionen angeboten: "5 Benutzer" und "10 Benutzer"
2. Änderung der Preise
Das Unternehmen kann den Preis für sein Abonnement bis zu 20 % pro Jahr erhöhen oder senken. In diesem Fall verpflichtet sich das Unternehmen, den Abonnenten vor jeder Preiserhöhung, mindestens jedoch einen Monat vor der Erhöhung, zu benachrichtigen. Der Abonnent hat dann einen Monat Zeit, um sein Abonnement mit sofortiger Wirkung und ohne Kosten zu kündigen. Der Abonnent gibt an, über diese Klausel vollständig informiert zu sein.
Der Abonnent kann in diesem Zusammenhang keinen Rabatt verlangen und kann sich auch nicht auf eine mögliche Kündigung der Dienstleistung außerhalb der im vorherigen Absatz vorgesehenen Kündigungsfrist berufen.
Wenn der Abonnent während der Laufzeit seines Abonnements zu einem anderen Paket wechselt, erkennt er ausdrücklich an, dass dies zu den Bedingungen des jeweils gültigen Monats geschieht und dass sich die nachstehend unter https://www.startloc.fr/index.php/tarif-startloc zugänglichen Preise regelmäßig ändern können, ohne dass das Unternehmen den Abonnenten darüber informieren muss.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Zahlung per Kreditkarte über die Website www.startloc.fr
Das Jahresabonnement wird, wie der Name schon sagt, über das Sales-Team des Unternehmens abgeschlossen und ist jedes Jahr im Voraus mit einer 100%igen Online-Zahlung (Bankkarte, STRIPE) für die Bereitstellung und spätestens bei Erhalt der Rechnung für die folgenden Jahre zahlbar. Der Abonnent kann seine Zahlung per Kreditkarte über eine sichere Online-Plattform (z. B. Stripe) vornehmen.
Andernfalls hat der Kunde von Rechts wegen Verzugszinsen zu zahlen. Als Zinssatz für diese Vertragsstrafen gilt der von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandte Zinssatz zuzüglich 9 Prozentpunkte. Außerdem werden pauschale Inkassokosten in Höhe von 40 € pro Rechnung fällig (In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des § 288 Absatz 2 BGB).
Ab der zweiten Mahnung wird der Zugriff auf die Anwendung für alle Nutzer gesperrt, alle synchronisierten Daten bleiben jedoch bis zur vollständigen Zahlung der vom Kunden geschuldeten Beträge erhalten.
3.2 Direkt über den Apple Store oder Google Play
Für jedes Abonnement, das über den Apple Store für die STARTLOC-Dienstleistung abgeschlossen wird, wird der Betrag von Apple abgebucht. Das Abonnement wird automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume verlängert, deren Dauer der des ursprünglichen Zeitraums von einem Jahr entspricht. Das Abonnement kann vom Benutzer jederzeit gekündigt werden, wobei in diesem Fall eine Berechnung des geschuldeten Betrags pro rata temporis durchgeführt wird. Der Abonnent kann sein Abonnement verwalten und kündigen, indem er auf die Einstellungen seines Kontos im App Store zugreift.
Für jedes Abonnement, das über Google Play für die STARTLOC-Dienstleistung abgeschlossen wird, wird der Betrag von Google Play abgebucht. Das Abonnement wird automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume verlängert, deren Dauer der des ursprünglichen Zeitraums von einem Jahr entspricht. Das Abonnement kann vom Benutzer jederzeit gekündigt werden, wobei in diesem Fall eine Berechnung des geschuldeten Betrags pro rata temporis durchgeführt wird. Der Abonnent kann sein Abonnement verwalten und kündigen, indem er auf die Einstellungen seines Kontos auf Google Play zugreift.
V. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrags.
1. Beginn des Abonnements
Der Zugang zur STARTLOC-Anwendung muss dem Abonnenten innerhalb von sieben (7) Werktagen ab der vollständigen Zahlung des am Tag des Abschlusses des Abonnements geltenden Tarifs gewährt werden.
2. Dauer und Kündigung des Abonnements
Das Abonnement wird für einen Zeitraum von 12 Monaten angeboten und kann stillschweigend um denselben Zeitraum verlängert werden, und zwar unabhängig von der Art des Abschlusses (direkt über das Verkaufsteam des Unternehmens, über den Apple Store oder den Play Store).
Bei Verträgen, die direkt über das Verkaufsteam abgeschlossen werden, wird das Abonnement automatisch verlängert, wenn nicht mindestens 15 Tage vor dem Jahrestag ein Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse gesendet wird: MARKETING IMMOBILIER, 40 Rue Jean Monnet, F-68100 MULHOUSE.
Bei Verträgen, die über den Apple Store oder den Play Store abgeschlossen werden, erfolgt die Verlängerung des Abonnements automatisch. Die Kündigung ist jederzeit auf Initiative des Benutzers möglich, und es erfolgt eine zeitanteilige Berechnung des geschuldeten Abonnementbetrags.
Zweck der Verarbeitung | Betroffene Daten | Rechtsgrundlage der Verarbeitung | Dauer der Speicherung der Daten |
Verwaltung von Kundenkonten | Vorname, Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer | Zustimmung der betroffenen Person, die vom Kunden eingeholt wurde | 5 Jahre ab dem Wohnungsübergabeprotokoll |
Verwaltung der Benutzerkonten | Vorname, Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer | Zustimmung der betroffenen Person, die vom Kunden eingeholt wurde | 5 Jahre ab Kündigung des Abonnements /5 Jahre ab Inaktivitätsdatum |
VI. DSGVO und Dat
1,2. Recht auf Übertragbarkeit und Löschung von Daten
Der Abonnent hat das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Löschung seiner personenbezogenen Daten; dieses Recht kann er kostenlos ausüben, indem er seinen Antrag auf Datenübertragbarkeit oder Löschung an folgende E-Mail-Adresse richtet: kevin.colombe @ groupe-realty.fr.
Das Unternehmen wird dem Antrag des Abonnenten per E-Mail innerhalb einer angemessenen Frist von zwei Monaten nachkommen, die bei komplexen oder umfangreichen Anträgen auf drei Monate verlängert werden kann.
2. Unsere Pflichten als Unterauftragsverarbeiter
Zweck der Verarbeitung | Betroffene Daten | Rechtsgrundlage der Verarbeitung | Dauer der Speicherung der Daten |
Erstellung und Verwaltung von Kontakten | Vorname, Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer | Zustimmung der betroffenen Person, die vom Kunden eingeholt wurde | 5 Jahre ab dem Wohnungsrückgabeprotokoll |
Erstellung und Verwaltung von Immobilien | Art der Immobilie, Adresse, Beschreibung und Bezeichnung der Immobilie | Zustimmung der betroffenen Person, die vom Kunden eingeholt wurde | 5 Jahre ab dem Wohnungsrückgabeprotokoll |
Erstellung und Verwaltung von Wohnungsübergabeprotokollen | Allgemeiner Zustand der Immobilie, Fotos, Adresse, Namen der Vertragsparteien, elektronische Unterschriften | Zustimmung der betroffenen Person, die vom Kunden eingeholt wurde | 5 Jahre ab dem Wohnungsrückgabeprotokoll |
Die Vertragsparteien erkennen an, dass das Unternehmen bei der Speicherung der Daten der Kunden des Abonnenten ausschließlich als Auftragsverarbeiter handelt, dessen Pflichten in Artikel 28 der DSGVO festgelegt sind. Folglich bleibt der Abonnent der einzige Verantwortliche für die Festlegung der Zwecke und Mittel in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und tritt ausschließlich als Verantwortlicher für die Verarbeitung im Sinne des Gesetzes 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 auf.
Somit obliegt die Einhaltung der Bedingungen für die Einholung der Einwilligung der Kunden ausschließlich dem Abonnenten, der seine Pflichten und Verantwortung in keinem Fall auf den Unterauftragsverarbeiter übertragen kann.
Das Unternehmen weist den Abonnenten in seiner Eigenschaft als Auftragsverarbeiter auf die Verpflichtungen hin, die ihm als Verantwortlichem für die Datenverarbeitung gemäß den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften obliegen und die insbesondere darin bestehen: eine loyale und rechtmäßige Erhebung der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Mandanten, Unternehmen und Mieter müssen in der Lage sein, der Erhebung ihrer Daten zu widersprechen oder die im Rahmen der Vermietung durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen erhobenen Daten zu ändern, und zwar jederzeit vor, während oder nach der Dauer des Vermietungsauftrags, des Verwaltungsauftrags oder einfach während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses.
Der Abonnent erklärt, dass er vollständig darüber informiert ist, dass die Anwendung STARTLOC nicht in der Lage ist, festzustellen, ob ein Mietvertrag gekündigt wird oder nicht, falls das Wohnungsübergabeprotokoll nicht über die Anwendung durchgeführt wird. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Abonnent, das Unternehmen auf nachhaltige Weise über die Beendigung des Mietverhältnisses zu informieren, insbesondere damit das Unternehmen die Speicherdauer der Daten nach Ablauf der Vertragslaufzeit des Kunden des Abonnenten berechnen kann.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss die betroffenen Personen informieren und ggf. deren ausdrückliche Zustimmung einholen und:
Die Einhaltung der Rechte auf Zugriff, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung sicherstellen und den Personen die Möglichkeit geben, eine Patientenverfügung über den Verbleib der Daten nach dem Tod zu erstellen;
Eine angemessene und relevante Datenspeicherungsdauer von maximal 5 Jahren nach der letzten Geschäftsbeziehung für alle personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse der Immobilie, Zustand der Immobilie und Fotografien der Immobilie festzulegen. Diese Frist ist durch die Notwendigkeit des Zugriffs auf die Daten im Falle der Verwaltung eines möglichen Rechtsstreits gerechtfertigt.
Das Unternehmen und der Abonnent sorgen gemeinsam für den Schutz, die Vertraulichkeit, die Integrität und die Sicherheit der erhobenen personenbezogenen Daten. Das Unternehmen stellt die technischen Mittel sicher, die es ermöglichen, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugriff auf diese Daten im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls innerhalb einer angemessenen Frist wiederherzustellen, sowie die Einrichtung von Verfahren, die es ermöglichen, die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung regelmäßig zu überprüfen, zu analysieren und zu bewerten. Unser DSB steht dem Abonnenten, der weitere Informationen zur Einhaltung der DSGVO benötigt, unter der folgenden Adresse zur Verfügung:
contact @ startloc.fr.
VII. Systemanforderungen und kompatible Hardware
Der Abonnent erklärt, dass er die Hardware und die Versionen der Betriebssysteme, die für die ordnungsgemäße Nutzung der Anwendung STARTLOC erforderlich sind, vollständig kennt, wie nachfolgend beschrieben:
Eine Hardware, die über eine Festplatte mit einem Speicherplatz von mindestens 64 GB und einen Arbeitsspeicher (RAM) von mindestens 4 GB verfügt.
Eine WIFI- oder 4G-Internetverbindung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 5mbit/s. Die Hardware darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Die STARTLOC-Anwendung ist mit den beiden neuesten Versionen der Betriebssysteme IOS und ANDROID kompatibel.
In Anbetracht dieser Informationen erklärt der Abonnent, dass er selbst für die Konformität und das Alter der verwendeten Hardware, für deren regelmäßige Aktualisierung sowie für die verwendete Internetverbindung verantwortlich ist.
Sollte eines dieser Elemente nicht eingehalten werden, kann das Unternehmen in keinem Fall für die Nichtnutzung der Anwendung durch den Abonnenten haftbar gemacht werden, die ihm gegenüber vertraglich bindend bleibt.
VIII. Garantie und Haftung
8.1 Ausschluss der Garantie
Das Unternehmen garantiert dem Benutzer einen Kundendienst durch ein Ticketsystem. Der Benutzer hat die Möglichkeit, ein Ticket an das technische Team der Anwendung STARTLOC zu senden, und zwar über die Internetseite www.support.startloc.fr. Die technischen Teams der STARTLOC-Anwendung gewährleisten eine Rücksendung per Ticket innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen).
Falls der Abonnent ein Ticket eröffnet und dieses Ticket innerhalb eines Zeitraums von mehr als einem Monat nicht vom technischen Team von STARTLOC bearbeitet wird, wird diesem Abonnenten ein kommerzieller Rabatt auf die Verlängerung seines STARTLOC-Abonnements gewährt, der der anteiligen Nutzungsdauer entspricht, die betroffen ist.
Das Unternehmen setzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ein, um eine optimale, störungsfreie Nutzung zu gewährleisten. Um die Nutzererfahrung ständig zu verbessern, entwickelt das Unternehmen jedoch häufig neue Funktionen durch die Bereitstellung von Updates.
Daraus folgt, dass das Unternehmen für technische Probleme, die im Rahmen der Bereitstellung von Updates auftreten, nicht haftbar gemacht werden kann. Das Unternehmen kann folglich nicht für Probleme haftbar gemacht werden, auf die der Abonnent innerhalb von drei Monaten nach der Bereitstellung eines Updates stößt. Der Abonnent erkennt an und stimmt zu, dass er für Schäden, die auf technische Probleme zurückzuführen sind und die nicht länger als drei Monate nach einem Update auftreten, auf alle Rechtsmittel gegen das Unternehmen verzichtet.
Für den Fall, dass ein Problem technischer Art den Abonnenten über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ab der Bereitstellung eines Updates beeinträchtigt, erkennt der Abonnent an, dass sein Recht auf Entschädigung, das sich sowohl aus einer Vereinbarung der Vertragsparteien als auch aus einem Gerichtsverfahren ergibt, in keinem Fall den Betrag eines Jahresabonnements der Anwendung STARTLOC überschreiten darf, und zwar unabhängig von der Höhe des erlittenen Schadens.
8.2 Haftungsausschlussklausel
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Unternehmen keinerlei Haftung für die Nutzung der Anwendung durch den Abonnenten übernimmt. Sowohl der Abonnent als auch ein Kunde des Abonnenten können das Unternehmen nicht für die falsche Nutzung der Anwendung (keine Unterzeichnung des Wohungsübergabeprotokolls/Nichteinhaltung der Fristen für die Übermittlung des Wohungsübergabeprotokolls/usw.) oder für eine betrügerische Nutzung der Anwendung verantwortlich machen oder haftbar machen.
Sollte eine solche Situation eintreten, erkennt der Abonnent jedoch an, dass er dem Unternehmen alle gegen ihn verhängten Geldstrafen schuldet, zuzüglich aller Verfahrenskosten und eines Schadensersatzes in Höhe von 30 % der streitigen Summe.
IX. Geistiges Eigentum des Unternehmens
1. Das Unternehmen besitzt die geistigen Eigentumsrechte an allen Elementen, aus denen seine Veröffentlichungen und Dienstleistungen sowie seine Kommunikationsmittel bestehen, wie z. B. Text, Fotografie, Bild, Computergrafik, Design, Logo, Ton- oder Videoaufnahmen, Grafikcharta, Hyperlinks, Computerprogramme oder andere schutzfähige Kreationen oder Werke, oder es hat die erforderlichen Lizenzen für die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte erteilt bekommen.
Unabhängig davon, ob sie kostenlos zugänglich sind oder nicht, ist jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Speicherung, Darstellung, Verbreitung, Übersetzung oder Nutzung eines dieser Elemente, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens strengstens untersagt und würde gemäß Artikel L. 335-2 des französischen Gesetzbuches über geistiges Eigentum (Code de la propriété intellectuelle) ein Fälschungsdelikt darstellen, das mit drei Jahren Gefängnis und 300.000 € Geldstrafe geahndet werden kann.
Das Unternehmen ist darüber hinaus alleiniger Eigentümer der Marken, die es angemeldet hat oder regelmäßig nutzt. Ihre Vervielfältigung, Nutzung oder Anbringung ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens ist strengstens untersagt und stellt eine Fälschung dar, für die der Urheber gemäß Artikel L. 716-1 des französischen Gesetzbuches über geistiges Eigentum (Code de la propriété intellectuelle) zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann.
2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen nicht zur Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums an der Struktur oder dem Inhalt der Website auf den Abonnenten.
Der Abonnent verpflichtet sich insbesondere, die Informationen nicht in einer Weise zu verwenden, die die Rechte des Unternehmens verletzt, und dass diese Verwendung keine Fälschung oder unlauteren oder parasitären Wettbewerb der Informationen darstellt.
Der Abonnent oder allgemein jede dritte natürliche oder juristische Person ist nicht berechtigt, das digitale Medium und/oder den Inhalt für andere Zwecke als für den persönlichen, privaten, nicht kollektiven und nicht kommerziellen Gebrauch zu nutzen.
X. Anwendbares Recht
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den französischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
XI. Ausschließlicher Gerichtsstand
Sollte sich aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen irgendein Rechtsstreit ergeben, sind ausschließlich die Gerichte der Stadt MULHOUSE (Frankreich) für die Prüfung des Rechtsstreits zuständig.